STATUTEN
1. Name, Zweck und Sitz
- Der Verein «Erhalt der Schule für Mode und Gestalten» ist ein Verein im Sinne von Art. 60 f f. ZGB. Er bezweckt die Erhaltung der Schule für Mode und Gestalten in Olten und damit die Möglichkeit, den Beruf des/der Bekleidungsgestalter:
- Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
- Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort der Präsidentin, des Präsidenten
2. Mitgliedschaft
- Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist.
- Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche und juristische Personen, welche den Vereinszweck unterstützen.
- Gönner
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Aktivmitglieder sind an der Generalversammlung stimm- und wahlberechtigt.
- Die Aktivmitglieder verpflichten sich, den an der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten.
- Die Mitglieder unterstützen die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative zum Erhalt der SMG und fördern die Bekanntheit der Schule.
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
- Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeglichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Ausstehende sowie laufende Jahresbeiträge sind noch zu entrichten.
- Gönner werden über die laufenden Projekte informiert und 1 Mal pro Jahr zum Gönnerapéro eingeladen.
4. Organisation
a) Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet einmal im Jahr statt, in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Jahresbudgets
- Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
- Die Einladung zur Generalversammlung hat mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich und unter Angabe der Traktanden an alle Mitglieder zu erfolgen. Anträge der Mitglieder müssen 14 Tage vor der Generalversammlung zu Handen des Vorstandes eingereicht werden. Einladungen per E-Mail sind zulässig.
- Jede ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Die Generalversammlung entscheidet mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder.
b) Der Vorstand
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten: Präsidium - Vizepräsidium - Finanzen - Aktuariat
Ämterkumulation ist möglich. Er wird auf eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selber.
c) Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
d) Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
5. Finanzen
- Das Vereins- und Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
- Das für die Finanzen zuständige Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung des gesamten Kassenwesens.
6. Datenschutz
Der Vorstand führt das Mitgliederverzeichnis. Mit seinem Beitritt willigt das Mitglied ein, dass das Verzeichnis allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird.
7. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 9. März 2026 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Niedergösgen, 9. März 2026
Franziska Aletti-Schmid
Präsidentin
Hans Marti
Vizepräsident
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